Dienstleistungen und Information über das Foto Archiv

Antrag Dienstleistungen (falls ihr einen Fotograf / eine Fotografin von uns haben wollt)

Mit unserem Archiv wollen wir gute Fotos innerhalb des VSETH bereitstellen. Bevor du Fotos daraus verwendest, lies bitte kurz den Text über die Rechte weiter unten. Diese sind relevant, wenn du dich nicht strafbar machen willst.

Unser Archiv mit Fotos von Kursen und Events.

Rechte

Typischerweise sind drei „Rechte“ involviert, wenn es um die Fotografie geht:

  • Copyright
  • Nutzungsrechte
  • Persönlichkeitsrechte

Es ist wichtig, diese nicht zu vermischen (passiert leider oft). Sie haben wenig miteinander zu tun. Falls dir diese Übersicht nicht genug ist, findest du hier weitere Informationen: https://ccdigitallaw.ch/index.php/german/copyright/3/34/343

Copyright

Das Copyright gehört dem, der den Inhalt erstellt, also in unserem Fall dem Fotografen. Daraus leiten sich verschiedene Rechte ab, so kann der Rechteinhaber bestimmen, was mit seinen Fotos geschieht, unter welchen Bedingungen usw. Den Namen des Fotografen findet ihr in den Metadaten der Fotos.

Nutzungrechte

Alle Fotos im Archiv werden unter CC-BY SA zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass der Fotograf erlaubt, dass die Fotos weiterverbreitet werden dürfen, bearbeitet werden dürfen und dies sogar kommerziell. Die einzige Bedingung dabei ist die Namensnennung, und dass die Weitergabe nur unter der gleichen Lizenz wie das Original geschieht. Weitere Infos: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/ch/

Konkret: Der Fotograf gibt euch die Erlaubnis, Flyer zu drucken, auf der Homepage zu publizieren usw., aber ihr müsst dabei den Namen des Fotografen irgendwo erwähnen. Falls das im Einzelfall nicht möglich ist: nehmt Kontakt mit dem Fotografen auf, ihr findet sicher eine Lösung.

Persönlichkeitsrechte

Nur weil euch der Fotograf als Rechteinhaber die Nutzungrechte gewährt, heisst das noch lange nicht dass ihr mit dem Foto machen könnt was ihr wollt. Es gibt nämlich zusätzlich und unabhängig davon noch die Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen. Diese müssen theoretisch jeder Nutzung zustimmen. ACHTUNG: Die Persönlichkeitsrechte werden bei der Nutzung/Veröffentlichung relevant, nicht jedoch beim Fotografieren. Wir haben jedoch von keiner Person die im Archiv abgebildet ist einen Modelvertrag unterschreiben lassen – das wäre auch praktisch gar nicht umsetzbar. Ihr könnt die Fotos dennoch veröffentlichen, wenn ihr davon ausgehen könnt das abgebildete Personen dieser Veröffentlichung zustimmen würden.

Konkret: Benutzt euren gesunden Menschenverstand, wenn ihr Fotos veröffentlicht. Personen auf einer Party, die in die Kamera lächeln, stimmen einer Nutzung auf der Galerie über die Party auf eurer Website wahrscheinlich zu. Aber wenn euer Sponsor die Bilder kriegt, und dann eine nationale Werbekampagne damit macht: unwahrscheinlich dass ihr dafür die Zustimmung gekriegt hättet.

Bei Flyer und Plakaten: Wenn die Personen nur knapp erkennbar sind und in der Menschenmenge untergehen (respektive als Einzelperson nicht relevanter Bildbestandteil sind), dann ist das eigentlich kein Problem. Ansonsten würde ich jedoch empfehlen, die Person ausfindig zu machen, und schriftlich das Einverständnis für die konkrete Nutzung zu holen.

Grosse Events haben diese Nutzungsrechte in ihren AGB enthalten (typischerweise auf auf dem Billet gedruckt, oder im Eingangsbereich klar auf einem Poster oder so sichtbar). Damit kann man versuchen sich vor Klagen zu schützen, ob es dann wirklich vor dem Richter Bestand hat ist schwer zu sagen. Oft gibt es Vergleiche, sprich der Event zahlt der Person die reklamiert ein paar hundert Franken.

de_DEDeutsch